bundesweit erfolgreich
Zur Person:
Nikolai Odebralski, Rechtsanwalt für Wiederaufnahmeverfahren
Herr Rechtsanwalt Nikolai Odebralski zählt zu den wenigen Strafverteidiger in Deutschland, die sich unter anderem auf die Verteidigung in Wiederaufnahmeverfahren spezialisiert haben.
Im Rahmen seiner nunmehr über 15 Jahre andauernden Tätigkeit als Rechtsanwalt für Wiederaufnahmeverfahren konnte Herr Odebralski bereits einer Vielzahl von rechtskräftigen Urteilen die Grundlage entziehen und eine erfolgreiche Wiederaufnahme für seine Mandanten gestalten.
Bereits in den ersten Jahren seiner Tätigkeit hat sich Herr Odebralski - durch teilweise spektakuläre Prozesserfolge - einen Ruf als Experte im Bereich des Wiederaufnahmeverfahren erarbeitet. Heute ist seine Kanzleikanzlei der bundesweit größte juristische Dienstleister im Bereich Wiederaufnahmeverfahren.
Experte für Wiederaufnahmeverfahren
bundesweit erfolgreich
Nach dem Abitur nutzte Herr Odebralski die Zeit bis zum Beginn seines juristischen Studiums und absolvierte während des Zivildienstes ein Fernstudium der russischen Sprache, welches er nach nur einem Jahr erfolgreich abschloss. Anschließend studierte er zunächst an der Universität Marburg/Lahn - Grundstudium - und verbrachte danach 2 Studiensemester an der Staatlichen Universität Moskau (Lomonossov State University), wo er seine Sprachkenntnisse vertiefen und einen Einblick in das Rechtssystem der russischen Föderation bekommen konnte.
Anschließend setzte Herr Odebralski sein Studium an der renommierten Universität Münster fort - Hauptstudium - und beendete dieses mit erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfungen zum ersten juristischen Staatsexamen.
Den praktischen Ausbildungsteil leistete Herr Odebralski im Landgerichtsbezirk Essen. Diese Ausbildung absolvierte er zu einem großen Teil bei einer deutschlandweit renommierten Strafverteidigerkanzlei, wo seine Arbeiten regelmäßig mit Bestnoten bewertet wurden.
Unmittelbar seit seiner Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer Hamm ist er als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Kollegen und Freunde beschreiben Herrn Odebralski als äußerst kompetenten Jurtisten und gewinnende Persönlichkeit.
Herrn Odebralski wurde bereits nach 3 Jahren anwaltlicher Tätigkeit - im Mai 2014 - der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Herr Odebralski nimmt zudem regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Strafrecht teil.
Herr Rechtsanwalt Nikolai Odebralski zählt zu den wenigen Strafverteidiger in Deutschland, die sich unter anderem auf die Verteidigung in Wiederaufnahmeverfahren spezialisiert haben.
Im Rahmen seiner nunmehr über 15 Jahre andauernden Tätigkeit als Rechtsanwalt für Wiederaufnahmeverfahren konnte Herr Odebralski bereits einer Vielzahl von rechtskräftigen Urteilen die Grundlage entziehen und eine erfolgreiche Wiederaufnahme für seine Mandanten gestalten.